FAQ

Ab wann gilt die neue MWST?
Die Anpassung der Mehrwertsteuersätze tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Weshalb erhöht sich meine Leasingrate?
Die Finanzierung von Fahrzeugen unterliegt dem schweizerischen Mehrwertsteuergesetz. Da der Mehrwertsteuersatz von 7.7% auf 8.1% angepasst wird, erhöht sich entsprechend auch Ihre monatliche Leasingrate.

Können Sie mir im Voraus QR-Rechnungen/Einzahlungsscheine ab Januar 2024 zusenden?
Ja, Sie erhalten zwischen November und Anfang Dezember 2023 eine QR-Rechnung (Einzahlungsschein).

Was muss ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, den aktuellen Dauerauftrag zu löschen und einen neuen Auftrag mit der neuen QR-Rechnung (Einzahlungsschein) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 entsprechend zu erfassen. Dies ermöglicht uns eine reibungslose Verbuchung Ihrer Zahlungen.

Ändert sich etwas am bestehenden Leasingvertrag?
Nein, Ihr aktueller Leasingvertrag behält seine Gültigkeit.

Ich habe einen Leasingantrag gestellt, das Fahrzeug kann jedoch erst in 2024 ausgeliefert werden?
Für alle Leasinganträge, die vor dem 01.01.2024 eingegangen sind, wurde der Mehrwertsteuersatz von 7.7% berücksichtigt. Mit dem Jahreswechsel werden sämtliche bestehenden Offerten und Leasinganträge neu mit dem Mehrwertsteuersatz von 8.1% kalkuliert. Erfolgt der definitive Vertragsabschluss ab dem 01.01.2024 (der Stichtag ist das Leasing-Beginn-Datum), können die vertraglich verbindlichen Raten höher ausfallen, als ursprünglich kalkuliert. Ihr Verkaufsberater wird sicherstellen, dass Sie die für Ihren Vertragsabschluss relevanten und korrekten Dokumente erhalten.

Ich habe noch Fragen bezüglich MWST, an wen kann ich mich wenden?
Gerne können Sie uns Ihre Fragen via Kontaktformular senden.

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit (Kontaktformular) und senden uns eine Kopie des neuen Fahrzeugausweises.

Bitte senden Sie uns eine kurze Mitteilung (Kontaktformular).

Ja. Bitte teilen Sie uns den Namen der neuen Versicherung und die Policennummer mit. Sie erhalten anschliessend per Post ein neues Zessionsformular zur Unterschrift.

Bitte nehmen Sie mit unserem Kundendienst Kontakt auf (Kontaktformular). Sie werden dort über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen beraten.

… und möchte das Fahrzeug übernehmen.

Bitte nehme Sie Kontakt mit der Liefergarage auf. Diese wird die nötigen Schritte veranlassen

… und das Fahrzeug zurückgeben.

Bitte konsultieren Sie die „Allgemeinen Leasingbedingungen“, welche Sie mit Ihrem Leasingvertrag erhalten haben. Dort sind die Modalitäten detailliert beschrieben. In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall vor einer Kündigung, Kontakt mit Ihrer Liefergarage aufzunehmen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (Kontaktformular ) auf. Wir werden Sie über die entsprechenden Möglichkeiten beraten.

Ich möchte das Fahrzeug der Liefergarage zurückgeben.

Bitte nehmen Sie direkt Kontakt auf mit der Liefergarage und vereinbaren Sie einen Termin.

Ich möchte den Leasingvertrag verlängern.

Bitte nehme Sie Kontakt mit der Liefergarage auf. Diese wird die nötigen Schritte veranlassen.

Ich möchte das Fahrzeug übernehmen.

Bitte nehmen Sie mit Ihrer Liefergarage Kontakt auf, welche Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen wird.

Für die Schadensabwicklung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Bitte informieren Sie uns über den Vorfall (Kontaktformular ).

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Kontaktformular ). Wir werden die Abmeldung umgehend vornehmen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Kontaktformular ). Wir werden Sie kontaktieren und zusammen mit Ihnen die Versicherungsmeldung vornehmen.

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