Formular K für Firmenkunde
Formular K für Firmenkunde
Ab dem 1. Januar 2016 ist das revidierte Geldwäschereigesetz gültig. Gestützt auf diese Änderung sind Finanzintermediäre und Banken verpflichtet festzustellen, wer die wirtschaftlich berechtigte(n) Person(en) an einer juristischen Person und Personengesellschaft sind (sog. Kontrollinhaber).
Firmenkunden müssen deshalb zusammen mit dem Leasingantrag ein entsprechendes Deklarationsformular (Formular K) einreichen.
Weitere Detailinformationen zum Formular K finden Sie auf dem folgenden Merkblatt (Merkblatt)
Formular K