Was ist Leasing?
Leasing ist wie eine Langzeitmiete, bei der die Nutzung des Fahrzeuges im Vordergrund steht. MultiLease erwirbt an Ihrer Stelle das Fahrzeug und wird dessen Eigentümerin. Sie sind Halter des Fahrzeuges und können frei über das Fahrzeug verfügen. Für die Nutzung des Fahrzeuges zahlen Sie uns eine feste monatliche Rate. Laufzeit und Kilometerleistung können Sie dabei nach Ihren Bedürfnissen wählen. Das Bindeglied zwischen MultiLease und Ihnen als Fahrzeughalter ist die Garage, bei der Sie Ihr Wunschfahrzeug bestellen und die es für Sie bereitstellt.
Eine Fahrzeugfinanzierung mit Leasing bietet Ihnen folgende Vorteile:
Klare Budgetierung
- Ihre monatlichen Leasingkosten bleiben über die ganze Vertragsdauer gleich, der Zinssatz bleibt unverändert – es gibt keine bösen Überraschungen.
Immer ein aktuelles Modell
- Mit Leasing fahren Sie immer ein neues Fahrzeug, mit allen Vorzügen in Bezug auf Sicherheit, Komfort und Garantieleistungen.
Steuerliche Vorteile
- Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer auf dem Leasingbetrag zurückfordern und die monatlichen Leasingraten als Betriebsaufwand von den Steuern abziehen.
Keine Umtriebe mit Verkauf oder Eintausch
- Nach Ablauf des Leasingvertrages geben Sie das Fahrzeug dem Markenvertreter zurück oder übernehmen es in Absprache mit dem Händler.
- Nach der Fahrzeugrückgabe können Sie einen neuen Leasingvertrag abschliessen und einfach auf ein neues, topmodernes Fahrzeug der neusten Generation umsteigen.
Mobilität ohne Kapitalbindung
- Sie wahren Ihren finanziellen Spielraum für andere Anschaffungen.
- Sie wählen bei Ihrem Markenvertreter Ihr Wunschauto, bestimmen die Vertragsdauer und die jährliche Kilometerleistung.
- Sie nutzen Ihr Auto, wie wenn es Ihr Eigentum wäre.
Möglichkeiten nach Leasingablauf
- das Fahrzeug der Garage zurückgeben
- das Fahrzeug nach Absprache mit der Garage übernehmen oder weiter finanzieren
- einen neuen Leasingvertrag abschliessen und ein aktuelles Modell übernehmen.
Konsumkreditgesetz
Laut Konsumkreditgesetz 2 (KKG2), in Kraft seit 1.1.2003, darf ein Leasing nicht zur Überschuldung des Leasingnehmers führen. Die Leasinggesellschaft resp. der Markenvertreter ist berechtigt, entsprechende Auskünfte vom Leasingnehmer zu verlangen oder über ihn einzuholen.
Hinweis bezüglich Verschuldungsrisiken:
Der Abschluss eines Leasingvertrages kann zu finanziellen Problemen führen, wenn sich die Einkommens-/Ausgabesituation des Leasingnehmers nach der Konsumkreditaufnahme durch unerwartete Ereignisse wie Ehescheidung, Ehetrennung, Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Invalidität etc. ungünstig verändert.