Vertragsbeziehung

Eigentumsverhältnis
- Das geleaste Fahrzeug ist Eigentum der Leasinggesellschaft; der Leasingnehmer hat das Fahrzeug lediglich zum Zweck der Nutzung in seinem Besitz.
Versicherung
- Um das Eigentum der Leasinggesellschaft zu schützen, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf den Namen des Leasingnehmers obligatorisch. Die Versicherung wird vom Leasingnehmer an die Leasinggesellschaft zediert, das heisst, allfällige Ansprüche an die Versicherung gehen an die Leasinggesellschaft über.
Vertragsbestimmungen
- Die Berechnungsgrundlage beim Fahrzeugleasing ist der empfohlene Verkaufspreis resp. der vom Markenvertreter berechnete Nettopreis.
- Bei der Fahrzeugübergabe ist die vertragliche Kaution zu leisten (oder, falls vereinbart, die einmalige Sonderzahlung) sowie die erste monatliche Leasingrate.
- Die Kaution wird vertraglich festgehalten und bei Vertragsende zurückerstattet, oder allenfalls mit dem kalkulierten Restwert, bzw. mit allfälligen Schäden oder Mehrkilometern verrechnet. Die Kaution beträgt in der Regel 5% des Netto-Verkaufspreises. Sie kann mit einem Mietzinsdepot bei der Wohnungsmiete verglichen werden und dient als zusätzliche Sicherheit des Vertreters und der Leasinggesellschaft.
- Eine Sonderzahlung kann entweder in bar oder in Form eines Eintauschfahrzeugs geleistet werden. Sie mindert den Finanzierungsbetrag und resultiert in tieferen Monatsraten. Auch eine Sonderzahlung wird vertraglich festgehalten.
- Der Restwert bei Vertragsablauf ist ein fester Bestandteil des Vertrages und wird zusammen mit dem Markenvertreter nach den handelsüblichen Normen festgelegt.