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Rechtliches

Laut Konsum-Kredit-Gesetz 2 (KKG2), in Kraft seit 1.1.2003, darf ein Leasing nicht zur Überschuldung des Leasingnehmers führen. Die Leasinggesellschaft resp. der Markenvertreter ist berechtigt, entsprechende Auskünfte vom Leasingnehmer zu verlangen oder über ihn einzuholen.

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